Viele Menschen sind im Alter oder aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen auf einen Rollator angewiesen, um ihre Mobilität zu erhalten. Die Anschaffung eines solchen Hilfsmittels kann jedoch eine finanzielle Belastung darstellen. Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich die Kosten für einen Rollator steuerlich geltend machen. Dieser Artikel beleuchtet die Möglichkeiten, wie Sie beim Kauf eines Rollators Steuern sparen können und gibt Ihnen wertvolle Spartipps an die Hand.
Rollator-Kauf: Mehr als nur eine Ausgabe, sondern eine Investition in Ihre Lebensqualität
Ein Rollator ist weit mehr als nur ein Gehwagen. Er ermöglicht es Ihnen, aktiv am Leben teilzunehmen, Einkäufe zu erledigen, Freunde zu besuchen oder einfach einen Spaziergang im Park zu machen. Die Kosten für einen Rollator können je nach Modell, Ausstattung und Zubehör variieren. Aber wussten Sie, dass Sie einen Teil dieser Ausgaben möglicherweise vom Finanzamt zurückbekommen können?
Wann wird der Rollator zum "außergewöhnlichen Belastung"?
Das deutsche Steuerrecht sieht vor, dass bestimmte Ausgaben, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung entstehen, als "außergewöhnliche Belastungen" geltend gemacht werden können. Ein Rollator kann unter Umständen als solche außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn er medizinisch notwendig ist und die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Was bedeutet das konkret?
- Medizinische Notwendigkeit: Die Notwendigkeit eines Rollators muss durch ein ärztliches Attest oder eine Verordnung (Rezept) nachgewiesen werden. Ihr Arzt muss bestätigen, dass der Rollator zur Linderung oder Beseitigung Ihrer Beschwerden erforderlich ist.
- Zumutbare Eigenbelastung: Das Finanzamt berücksichtigt, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Die Höhe dieser zumutbaren Eigenbelastung hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Sie wird individuell berechnet.
Wichtig: Nur die Kosten, die über die zumutbare Eigenbelastung hinausgehen, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
So machen Sie den Rollator in der Steuererklärung geltend: Schritt für Schritt
- Ärztliches Attest oder Verordnung: Besorgen Sie sich ein ärztliches Attest oder eine Verordnung für den Rollator.
- Rechnungen sammeln: Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege im Zusammenhang mit dem Rollator-Kauf sorgfältig auf (z.B. Kaufpreis, Reparaturen, Zubehör).
- Anlage "Außergewöhnliche Belastungen": Füllen Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" aus. Tragen Sie dort die Kosten für den Rollator ein und fügen Sie die entsprechenden Belege bei.
- Zumutbare Eigenbelastung berechnen: Das Finanzamt berechnet Ihre zumutbare Eigenbelastung automatisch anhand Ihrer Angaben in der Steuererklärung.
- Steuerbescheid prüfen: Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig, um sicherzustellen, dass die Kosten für den Rollator korrekt berücksichtigt wurden.
Mehr als nur der Kaufpreis: Was Sie alles absetzen können
Nicht nur der reine Kaufpreis des Rollators kann steuerlich geltend gemacht werden. Auch folgende Kosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden:
- Reparaturkosten: Kosten für die Reparatur des Rollators.
- Zubehör: Kosten für notwendiges Zubehör wie z.B. ein Stockhalter, eine Klingel oder eine Beleuchtung.
- Batterien: Kosten für Batterien, falls der Rollator über eine elektrische Unterstützung verfügt.
- Anpassungskosten: Kosten für die Anpassung des Rollators an Ihre individuellen Bedürfnisse (z.B. Anpassung der Griffhöhe).
- Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arzt oder Sanitätshaus im Zusammenhang mit dem Rollator. (Hier gelten die üblichen Kilometerpauschalen).
Achtung: Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rollator entstehen, sind automatisch absetzbar. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.
Spartipps beim Rollator-Kauf: So schonen Sie Ihren Geldbeutel
- Vergleichsportale nutzen: Vergleichen Sie die Preise verschiedener Anbieter, bevor Sie einen Rollator kaufen.
- Gebrauchten Rollator in Erwägung ziehen: Ein gebrauchter Rollator kann eine kostengünstige Alternative sein, besonders wenn er gut erhalten ist. Achten Sie jedoch auf die Sicherheit und Funktionalität.
- Zuschüsse beantragen: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder anderen Stellen nach möglichen Zuschüssen für den Rollator-Kauf.
- Sonderangebote und Rabatte nutzen: Achten Sie auf Sonderangebote und Rabatte bei Sanitätshäusern und Online-Händlern.
- Steuerberater konsultieren: Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, alle Möglichkeiten zur Steuerminderung optimal auszuschöpfen.
Rollator und Krankenkasse: Was Sie wissen sollten
Die Krankenkasse kann unter Umständen einen Teil der Kosten für einen Rollator übernehmen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Rollator von einem Arzt verordnet wurde und im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse gelistet ist. Informieren Sie sich am besten vor dem Kauf bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme.
FAQs: Ihre Fragen zum Thema Rollator und Steuern
Kann ich den Rollator auch absetzen, wenn ich ihn privat gekauft habe? Ja, auch wenn Sie den Rollator privat gekauft haben, können Sie die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Wichtig ist, dass die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.
Was ist, wenn die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernommen hat? Wenn die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernommen hat, können Sie nur den Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Muss ich den Rollator jedes Jahr neu in der Steuererklärung angeben? Nein, in der Regel müssen Sie den Rollator nur im Jahr der Anschaffung in der Steuererklärung angeben, es sei denn, es fallen in späteren Jahren Reparaturkosten oder Kosten für Zubehör an.
Was passiert, wenn das Finanzamt meine außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkennt? Wenn das Finanzamt Ihre außergewöhnlichen Belastungen nicht anerkennt, können Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen.
Gibt es eine Höchstgrenze für die absetzbaren Kosten? Nein, es gibt keine feste Höchstgrenze für die absetzbaren Kosten. Allerdings wird die zumutbare Eigenbelastung berücksichtigt, die von Ihren persönlichen Verhältnissen abhängt.
Fazit: Mobilität erhalten, Steuern sparen
Ein Rollator kann Ihre Lebensqualität erheblich verbessern. Nutzen Sie die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen, um Ihren Geldbeutel zu schonen. Informieren Sie sich gründlich und lassen Sie sich bei Bedarf von einem Steuerberater beraten.