Eltern zu werden ist eine aufregende, aber auch herausfordernde Zeit. Neben der Freude über das neue Familienmitglied kommen viele organisatorische und finanzielle Fragen auf. Eine davon ist die Wahl der richtigen Steuerklasse während der Elternzeit, ein Thema, das oft unterschätzt wird, aber erhebliche Auswirkungen auf das Elterngeld und somit auf das Familieneinkommen haben kann. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um die Steuerklassenwahl vor und während der Elternzeit, erklärt die Zusammenhänge und diskutiert die Empfehlungen von Finanztip, einer renommierten Quelle für Finanzinformationen.
Elternzeit: Ein kurzer Überblick
Bevor wir uns der Steuerklassenwahl widmen, ist es wichtig, die Grundlagen der Elternzeit zu verstehen. Elternzeit ist ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für Mütter und Väter, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen. Sie kann bis zu drei Jahre pro Kind genommen werden und bietet einen Kündigungsschutz. Während der Elternzeit erhalten Eltern in der Regel Elterngeld, eine staatliche Leistung, die das wegfallende Einkommen teilweise kompensiert.
Das Elterngeld: Wie viel bekomme ich?
Das Elterngeld soll Eltern finanziell unterstützen, während sie sich um ihr Kind kümmern. Es wird in verschiedenen Varianten angeboten:
- Basiselterngeld: Wird in der Regel für 12 Monate gezahlt, kann aber auf 14 Monate verlängert werden, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes, maximal 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
- ElterngeldPlus: Kann doppelt so lange bezogen werden wie das Basiselterngeld, ist aber entsprechend niedriger. Es beträgt in der Regel die Hälfte des Basiselterngeldes.
- Partnerschaftsbonus: Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.
Wichtig: Das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens berechnet. Und genau hier kommt die Steuerklasse ins Spiel.
Steuerklasse und Elterngeld: Der entscheidende Zusammenhang
Die Wahl der Steuerklasse hat einen direkten Einfluss auf das Nettoeinkommen und damit auf die Höhe des Elterngeldes. Je höher das Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt, desto höher das Elterngeld. Das bedeutet, dass eine ungünstige Steuerklassenwahl zu einem geringeren Elterngeld führen kann.
Die gängigen Steuerklassen und ihre Auswirkungen
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen:
- Steuerklasse 1: Für ledige, geschiedene, verwitwete oder dauernd getrennt lebende Arbeitnehmer.
- Steuerklasse 2: Für Alleinerziehende mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Steuerklasse 3: Für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner kein Einkommen bezieht oder in Steuerklasse 5 eingestuft ist.
- Steuerklasse 4: Für verheiratete Arbeitnehmer, wenn beide Partner erwerbstätig sind und ähnliche Einkommen haben.
- Steuerklasse 5: Für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner in Steuerklasse 3 eingestuft ist.
- Steuerklasse 6: Für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen.
Für Paare, die Elterngeld beziehen möchten, sind vor allem die Steuerklassen 3, 4 und 5 relevant.
- Steuerklasse 3/5: Die Person mit dem höheren Einkommen wählt in der Regel Steuerklasse 3, die Person mit dem geringeren Einkommen Steuerklasse 5. Dies führt zu einem höheren Nettoeinkommen für den Verdiener mit Steuerklasse 3 und somit potenziell zu einem höheren Elterngeldanspruch.
- Steuerklasse 4/4: Beide Partner wählen Steuerklasse 4. Dies ist sinnvoll, wenn beide Partner ähnliche Einkommen haben.
Der Finanztip-Artikel: Was er rät und wie wir ihn bewerten
Finanztip empfiehlt in seinen Artikeln in der Regel, dass der Elternteil, der das höhere Elterngeld beziehen möchte, rechtzeitig vor der Geburt in die Steuerklasse 3 wechselt. Dies sollte idealerweise sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes geschehen, da das Finanzamt in der Regel die letzten zwölf Monate vor dem Mutterschutz zur Berechnung des Elterngeldes heranzieht.
Bewertung der Finanztip-Empfehlung: Die Empfehlung von Finanztip ist grundsätzlich richtig und sinnvoll. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
- Fristen: Der Wechsel der Steuerklasse sollte rechtzeitig erfolgen. Ein zu später Wechsel kann dazu führen, dass er für die Elterngeldberechnung nicht mehr berücksichtigt wird.
- Ehepartner: Der Wechsel in Steuerklasse 3 hat Auswirkungen auf den Ehepartner, der dann in Steuerklasse 5 eingestuft wird und ein geringeres Nettoeinkommen hat. Dies sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
- Steuererklärung: Durch den Wechsel in die Steuerklassen 3/5 ist eine Einkommensteuererklärung Pflicht. Hier muss man genau sein und alle relevanten Belege sammeln.
- Individuelle Situation: Die optimale Steuerklassenwahl hängt von der individuellen Situation ab, insbesondere vom Einkommensverhältnis der Partner und der geplanten Dauer der Elternzeit. Eine individuelle Beratung kann sinnvoll sein.
Wann sollte man die Steuerklasse wechseln?
Wie bereits erwähnt, empfiehlt Finanztip, die Steuerklasse spätestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes zu wechseln. Dies ist wichtig, damit der Wechsel bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird. Je früher, desto besser! Planen Sie also frühzeitig und informieren Sie sich rechtzeitig.
Was passiert, wenn ich den Steuerklassenwechsel verpasse?
Wenn Sie den Steuerklassenwechsel verpasst haben, ist das zwar ärgerlich, aber nicht das Ende der Welt. Es gibt immer noch Möglichkeiten, die Situation zu verbessern:
- Steuererklärung: Durch die Einkommensteuererklärung können Sie unter Umständen einen Teil des zu viel gezahlten Steuerbetrags zurückerhalten.
- ElterngeldPlus: ElterngeldPlus kann eine Alternative sein, um die Bezugsdauer zu verlängern.
- Beratung: Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder eine Elterngeldstelle kann helfen, die optimale Lösung für Ihre Situation zu finden.
Alternativen zur Steuerklasse 3/5
Neben der klassischen Kombination 3/5 gibt es auch andere Möglichkeiten:
- Steuerklasse 4/4 mit Faktor: Diese Variante ist sinnvoll, wenn beide Partner ähnliche Einkommen haben und eine gerechtere Verteilung der Steuerlast wünschen. Der Faktor wird vom Finanzamt berechnet und sorgt dafür, dass die Steuerlast gleichmäßiger verteilt wird.
- Kein Steuerklassenwechsel: Wenn der Einkommensunterschied zwischen den Partnern gering ist oder die Nachteile der Steuerklassen 3/5 überwiegen, kann es sinnvoll sein, die Steuerklasse nicht zu wechseln.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Muss ich die Steuerklasse wechseln, wenn ich Elterngeld beziehen möchte? Nein, der Wechsel ist nicht zwingend erforderlich, kann aber zu einem höheren Elterngeld führen, wenn der Einkommensunterschied zwischen den Partnern groß ist.
- Wie lange dauert es, bis der Steuerklassenwechsel wirksam wird? In der Regel dauert es einige Wochen, bis der Steuerklassenwechsel vom Finanzamt bearbeitet wurde.
- Kann ich die Steuerklasse während der Elternzeit ändern? Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, hat aber in der Regel keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Elterngeldes, da dieses auf Basis des Einkommens vor der Geburt berechnet wird.
- Was passiert mit der Steuerklasse nach der Elternzeit? Nach der Elternzeit können Sie die Steuerklasse wieder ändern lassen.
- Wo kann ich mich zum Thema Steuerklasse und Elterngeld beraten lassen? Sie können sich bei Ihrem Finanzamt, einer Elterngeldstelle oder einem Steuerberater beraten lassen.
Fazit
Die Wahl der richtigen Steuerklasse vor der Elternzeit ist ein wichtiger Faktor für die Höhe des Elterngeldes. Informieren Sie sich rechtzeitig, planen Sie sorgfältig und lassen Sie sich im Zweifelsfall individuell beraten, um die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden. Denken Sie daran, dass eine frühzeitige Planung und ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel Ihnen finanziell zugutekommen können.