Grundsteuer: Berechnen und Infos zur neuen Grundsteuer

Die Grundsteuer betrifft jeden, der ein Grundstück oder eine Immobilie in Deutschland besitzt. Sie ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und finanziert wichtige öffentliche Aufgaben wie Schulen, Kindergärten und Straßen. Mit der neuen Grundsteuerreform, die ab 2025 gilt, ändert sich die Berechnungsgrundlage grundlegend. Deshalb ist es jetzt wichtiger denn je, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, um zu verstehen, was auf Sie zukommt und welche Schritte gegebenenfalls notwendig sind.

Was ist die Grundsteuer überhaupt und warum muss ich sie zahlen?

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie wird von den Gemeinden erhoben und dient dazu, deren Haushalte zu finanzieren. Im Grunde genommen zahlt jeder, der ein Grundstück oder ein Haus besitzt, einen Beitrag zur Finanzierung der lokalen Infrastruktur und öffentlicher Dienstleistungen. Die Grundsteuer ist also eine Art Solidarbeitrag für die Gemeinschaft. Die Höhe der Grundsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert des Grundstücks und der Immobilie sowie dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Die alte Grundsteuer: Ein Auslaufmodell

Bis Ende 2024 wurde die Grundsteuer auf Basis von Einheitswerten berechnet, die teilweise noch aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) stammten. Diese veralteten Werte führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen, da sie die tatsächlichen Wertverhältnisse von Grundstücken und Immobilien nicht mehr widerspiegelten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Praxis 2018 für verfassungswidrig und forderte eine Reform.

Die neue Grundsteuer: Ein frischer Wind für die Kommunen

Die neue Grundsteuer soll ab 2025 für mehr Gerechtigkeit sorgen. Sie basiert auf aktuellen Werten und berücksichtigt verschiedene Faktoren, um eine realistischere Bewertung von Grundstücken und Immobilien zu gewährleisten. Das Ziel ist, dass die Grundsteuer gerechter verteilt wird und die Kommunen weiterhin eine verlässliche Einnahmequelle haben.

Das Bundesmodell: Der Standard für die meisten

Das sogenannte Bundesmodell ist das Grundgerüst der neuen Grundsteuer. Es sieht vor, dass die Grundsteuer auf Basis des Bodenrichtwerts, der Grundstücksfläche, der Gebäudeart und der Wohnfläche berechnet wird. Diese Daten werden vom Finanzamt ermittelt und dienen als Grundlage für die Berechnung des Grundsteuerwerts.

Bayern, Baden-Württemberg & Co.: Eigene Wege gehen

Einige Bundesländer, wie Bayern und Baden-Württemberg, haben sich für eigene Modelle entschieden, die von den Vorgaben des Bundesmodells abweichen. Diese Modelle berücksichtigen teilweise andere Faktoren oder legen den Fokus stärker auf bestimmte Aspekte. Es ist daher wichtig, sich über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.

  • Bayern: Nutzt ein Flächenmodell, das im Wesentlichen auf der Grundstücks- und Gebäudefläche basiert.
  • Baden-Württemberg: Verwendet ein modifiziertes Bodenwertmodell, das den Bodenwert stärker in den Vordergrund stellt.
  • Hamburg, Hessen, Niedersachsen: Setzen ebenfalls auf eigene, leicht abgewandelte Modelle.

So funktioniert die Berechnung der neuen Grundsteuer (am Beispiel des Bundesmodells)

Die Berechnung der neuen Grundsteuer ist etwas komplexer als bisher, aber im Grunde genommen folgt sie einem einfachen Schema:

  1. Ermittlung des Grundsteuerwerts: Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert auf Basis der oben genannten Faktoren (Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart, Wohnfläche).
  2. Anwendung der Steuermesszahl: Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese ist bundesweit einheitlich, kann aber von den Bundesländern angepasst werden. Für Wohngrundstücke beträgt die Steuermesszahl in der Regel 0,34 Promille.
  3. Multiplikation mit dem Hebesatz: Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. Der Hebesatz wird von den Gemeinden festgelegt und kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein.

Formel: Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Beispiel:

  • Grundsteuerwert: 300.000 Euro
  • Steuermesszahl: 0,34 Promille (0,00034)
  • Hebesatz: 400 Prozent (4,0)

Grundsteuer = 300.000 Euro x 0,00034 x 4,0 = 408 Euro

In diesem Beispiel würde die jährliche Grundsteuer 408 Euro betragen.

Was Sie jetzt tun müssen: Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

Um die neue Grundsteuer ab 2025 berechnen zu können, müssen alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Diese Erklärung ist elektronisch über das Elster-Portal (www.elster.de) einzureichen.

Welche Angaben sind erforderlich?

Die genauen Angaben, die in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts benötigt werden, hängen vom jeweiligen Bundesland und dem gewählten Modell ab. In der Regel werden aber folgende Informationen benötigt:

  • Angaben zum Grundstück: Gemarkung, Flurstück, Größe des Grundstücks, Bodenrichtwert.
  • Angaben zum Gebäude: Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche, Nutzfläche.
  • Angaben zum Eigentümer: Name, Adresse, Steuernummer.

Fristen und wichtige Hinweise

Die Frist für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts war ursprünglich der 31. Januar 2023. Diese Frist wurde jedoch verlängert. Informieren Sie sich unbedingt über die aktuell gültige Frist in Ihrem Bundesland, da verspätete oder unvollständige Erklärungen zu Verspätungszuschlägen oder Schätzungen durch das Finanzamt führen können.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie die Erklärung ausfüllen sollen, ist es besser, sie fristgerecht abzugeben und später gegebenenfalls zu korrigieren.

Hilfe, ich verstehe nur Bahnhof! Wo bekomme ich Unterstützung?

Die neue Grundsteuer kann für viele Menschen eine Herausforderung darstellen. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen:

  • Finanzamt: Das Finanzamt bietet Informationsveranstaltungen und Beratungsgespräche an.
  • Steuerberater: Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts helfen und Sie umfassend beraten.
  • Verbraucherzentralen: Die Verbraucherzentralen bieten ebenfalls Informationen und Beratung zur neuen Grundsteuer an.
  • Online-Portale: Es gibt zahlreiche Online-Portale, die Informationen und Tools zur Berechnung der neuen Grundsteuer anbieten. Achten Sie jedoch darauf, seriöse und vertrauenswürdige Quellen zu nutzen.

Wird die Grundsteuer für mich teurer?

Ob die neue Grundsteuer für Sie teurer wird, lässt sich pauschal nicht sagen. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Wert Ihres Grundstücks und Ihrer Immobilie, dem Hebesatz Ihrer Gemeinde und dem gewählten Modell Ihres Bundeslandes. Es ist möglich, dass die Grundsteuer für einige Eigentümer sinkt, während sie für andere steigt.

Wichtiger Hinweis: Die neue Grundsteuer soll aufkommensneutral sein. Das bedeutet, dass die Kommunen insgesamt nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen sollen als bisher. Dies wird durch die Anpassung der Hebesätze erreicht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was passiert, wenn ich die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nicht abgebe? Wenn Sie die Erklärung nicht abgeben, kann das Finanzamt den Grundsteuerwert schätzen. Dies kann zu einer höheren Grundsteuer führen, als wenn Sie die Erklärung selbst abgegeben hätten.
  • Kann ich die neue Grundsteuer von der Steuer absetzen? Die Grundsteuer kann unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, beispielsweise wenn die Immobilie vermietet wird.
  • Wie oft muss ich die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben? Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts muss nur einmalig abgegeben werden, um die neue Grundsteuer ab 2025 zu berechnen.
  • Was ist der Bodenrichtwert? Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert des Bodens für eine bestimmte Zone. Er wird von den Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt und dient als Grundlage für die Bewertung von Grundstücken.
  • Kann ich gegen den Grundsteuerwert Einspruch einlegen? Ja, Sie können gegen den Grundsteuerwert Einspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass er fehlerhaft ist. Die Einspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Fazit: Gut informiert in die Zukunft der Grundsteuer

Die neue Grundsteuer ist ein komplexes Thema, aber mit den richtigen Informationen können Sie sich gut darauf vorbereiten. Informieren Sie sich rechtzeitig, holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung und reichen Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts fristgerecht ein. So können Sie sicherstellen, dass die Grundsteuer fair berechnet wird und Sie keine bösen Überraschungen erleben.