Krankheitskosten Steuer - Arztkosten von der Steuer absetzen

Die Gesundheitsversorgung kann teuer sein, das wissen wir alle. Aber wussten Sie, dass Sie einen Teil dieser Kosten möglicherweise von der Steuer absetzen können? Das deutsche Steuerrecht bietet die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen, zu denen auch Krankheitskosten zählen. Das kann Ihre Steuerlast spürbar reduzieren und Ihnen helfen, die finanzielle Belastung durch gesundheitliche Ausgaben zu mindern.

Der Dschungel der außergewöhnlichen Belastungen - Was zählt überhaupt?

Krankheitskosten sind nicht automatisch absetzbar. Das Finanzamt sieht sie als außergewöhnliche Belastungen an, die nur dann berücksichtigt werden, wenn sie eine bestimmte Grenze - die sogenannte zumutbare Belastung - überschreiten. Diese Grenze ist individuell und hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Aber was genau sind nun absetzbare Krankheitskosten? Hier eine Übersicht:

  • Arztkosten: Das sind die Kosten für Behandlungen bei Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten. Wichtig ist, dass die Behandlung medizinisch notwendig und von einem approbierten Arzt oder Therapeuten durchgeführt wurde.
  • Medikamente: Verschreibungspflichtige Medikamente sind in der Regel absetzbar. Aber auch rezeptfreie Medikamente können berücksichtigt werden, wenn sie von einem Arzt verordnet wurden (z.B. bei chronischen Erkrankungen).
  • Krankenhausaufenthalte: Die Kosten für Ihren Aufenthalt im Krankenhaus, inklusive der Verpflegung und der ärztlichen Behandlung, sind absetzbar.
  • Hilfsmittel: Brillen, Hörgeräte, Rollstühle, Prothesen und andere Hilfsmittel, die medizinisch notwendig sind, können ebenfalls geltend gemacht werden.
  • Fahrtkosten: Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder ins Krankenhaus können Sie ebenfalls absetzen. Hier können Sie entweder die tatsächlichen Kosten oder die Kilometerpauschale (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer) ansetzen.
  • Kuren: Wenn eine Kur medizinisch notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde, können die Kosten dafür absetzbar sein. Hier gelten jedoch strenge Voraussetzungen.
  • Pflegekosten: Kosten für die häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim können ebenfalls als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
  • Zahnbehandlungen: Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie können absetzbar sein. Achten Sie darauf, Kostenvoranschläge einzuholen und die Notwendigkeit der Behandlung von Ihrem Arzt bestätigen zu lassen.

Wichtig: Sie können nur die Kosten absetzen, die Sie selbst getragen haben. Kosten, die von Ihrer Krankenkasse oder einer anderen Versicherung erstattet wurden, dürfen Sie nicht mehr ansetzen.

Die leidige zumutbare Belastung - Wie hoch ist sie und wie wird sie berechnet?

Die zumutbare Belastung ist der Knackpunkt. Sie ist der Betrag, den Sie selbst tragen müssen, bevor Sie Krankheitskosten von der Steuer absetzen können. Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt, wie bereits erwähnt, von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab.

Die Berechnung erfolgt nach einem bestimmten Schema, das im Einkommensteuergesetz festgelegt ist. Im Wesentlichen wird Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte in Stufen eingeteilt, und für jede Stufe gilt ein bestimmter Prozentsatz. Diese Prozentsätze sind:

  • Gesamtbetrag der Einkünfte bis 15.340 €:
    • Ledige ohne Kinder: 5%
    • Verheiratete ohne Kinder: 4%
    • Mit 1 oder 2 Kindern: 2%
    • Mit 3 oder mehr Kindern: 1%
  • Gesamtbetrag der Einkünfte von 15.341 € bis 51.130 €:
    • Ledige ohne Kinder: 6%
    • Verheiratete ohne Kinder: 5%
    • Mit 1 oder 2 Kindern: 3%
    • Mit 3 oder mehr Kindern: 1%
  • Gesamtbetrag der Einkünfte über 51.130 €:
    • Ledige ohne Kinder: 7%
    • Verheiratete ohne Kinder: 6%
    • Mit 1 oder 2 Kindern: 4%
    • Mit 3 oder mehr Kindern: 2%

Beispiel: Ein verheiratetes Paar ohne Kinder hat einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 €. Die zumutbare Belastung wird wie folgt berechnet:

  • 4% von 15.340 € = 613,60 €
  • 5% von (40.000 € - 15.340 €) = 1.233 €
  • Zumutbare Belastung insgesamt: 613,60 € + 1.233 € = 1.846,60 €

Das bedeutet, dass das Paar Krankheitskosten erst dann von der Steuer absetzen kann, wenn diese 1.846,60 € übersteigen.

Beweispflicht ist Trumpf - So dokumentieren Sie Ihre Krankheitskosten richtig

Um Ihre Krankheitskosten beim Finanzamt geltend zu machen, müssen Sie diese belegen können. Sammeln Sie daher alle relevanten Belege, Rechnungen und Quittungen. Hier eine Checkliste:

  • Arztrechnungen: Bewahren Sie alle Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten auf.
  • Medikamentenquittungen: Heben Sie die Quittungen für alle Medikamente auf, sowohl verschreibungspflichtige als auch rezeptfreie (wenn sie vom Arzt verordnet wurden).
  • Krankenhausrechnungen: Sammeln Sie die Rechnungen für Ihre Krankenhausaufenthalte.
  • Belege für Hilfsmittel: Bewahren Sie die Rechnungen für Brillen, Hörgeräte, Rollstühle und andere Hilfsmittel auf.
  • Fahrtkostenbelege: Notieren Sie sich alle Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder ins Krankenhaus und bewahren Sie ggf. Tankquittungen oder Fahrkarten auf.
  • Kur-Bescheide: Wenn Sie eine Kur gemacht haben, bewahren Sie den Bescheid der Krankenkasse oder des Arztes auf, der die medizinische Notwendigkeit der Kur bestätigt.
  • Pflegekostenbescheide: Sammeln Sie die Bescheide über Pflegeleistungen und die Rechnungen für die häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim.
  • Zahnarzt-Kostenvoranschläge: Holen Sie sich vor größeren Zahnbehandlungen einen Kostenvoranschlag ein und lassen Sie sich die Notwendigkeit der Behandlung von Ihrem Arzt bestätigen.

Wichtig: Bewahren Sie alle Belege und Unterlagen sorgfältig auf, da Sie diese im Zweifelsfall dem Finanzamt vorlegen müssen. Am besten erstellen Sie eine übersichtliche Liste Ihrer Krankheitskosten, um den Überblick zu behalten.

Tipps und Tricks für die Steuererklärung - So holen Sie das Maximum raus

  • Sammeln Sie das ganze Jahr über: Fangen Sie am besten gleich zu Jahresbeginn an, alle relevanten Belege zu sammeln. So vermeiden Sie Stress und Hektik am Ende des Jahres.
  • Nutzen Sie eine Steuersoftware: Eine Steuersoftware kann Ihnen helfen, Ihre Krankheitskosten korrekt in der Steuererklärung anzugeben und die zumutbare Belastung zu berechnen.
  • Lassen Sie sich beraten: Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte Kosten absetzbar sind oder wie Sie Ihre Steuererklärung optimal gestalten können, sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.
  • Prüfen Sie Ihre Bescheide: Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig, um sicherzustellen, dass alle Ihre Krankheitskosten berücksichtigt wurden. Wenn Sie Fehler entdecken, können Sie Einspruch einlegen.
  • Beantragen Sie eine Vorauszahlung: Wenn Sie hohe Krankheitskosten haben, können Sie beim Finanzamt eine Vorauszahlung beantragen. So können Sie Ihre Steuerlast bereits im laufenden Jahr reduzieren.
  • Achten Sie auf die Verjährungsfristen: Sie können Krankheitskosten bis zu vier Jahre rückwirkend geltend machen. Achten Sie jedoch darauf, die Verjährungsfristen einzuhalten.

FAQ - Die häufigsten Fragen rund um Krankheitskosten und Steuern

F: Kann ich auch Kosten für alternative Behandlungsmethoden absetzen?

A: Ja, aber nur wenn die Behandlung von einem Arzt verordnet wurde und medizinisch notwendig ist.

F: Sind Kosten für eine Schönheitsoperation absetzbar?

A: In der Regel nicht, es sei denn, die Operation ist medizinisch notwendig (z.B. nach einem Unfall).

F: Kann ich auch die Kosten für meine Angehörigen absetzen?

A: Ja, wenn Sie für die Krankheitskosten Ihrer Angehörigen aufkommen und diese unterhaltsberechtigt sind.

F: Was passiert, wenn meine Krankenkasse einen Teil der Kosten erstattet?

A: Sie können nur den Teil der Kosten absetzen, den Sie selbst getragen haben.

F: Muss ich alle Belege dem Finanzamt vorlegen?

A: In der Regel nicht, aber Sie müssen die Belege aufbewahren und dem Finanzamt auf Verlangen vorlegen können.

Fazit

Das Absetzen von Krankheitskosten kann Ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Sammeln Sie sorgfältig alle Belege, nutzen Sie eine Steuersoftware oder lassen Sie sich beraten, um das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen. Informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen im Steuerrecht, um keine Vorteile zu verpassen.