Werkstudenten leisten einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft und füllen oft Lücken in Unternehmen. Aber wusstest Du, dass Du als Werkstudent unter Umständen Fahrtkosten von Deiner Steuer absetzen kannst? Das kann bares Geld bedeuten, und wer möchte das nicht? Lass uns gemeinsam eintauchen, wie Du als Werkstudent Deine Fahrtkosten geltend machen und so Deine Steuerlast reduzieren kannst.
Pendeln leicht gemacht: Wann Du Fahrtkosten absetzen kannst
Grundlegend gilt: Fahrten zwischen Deiner Wohnung und Deiner Arbeitsstätte sind grundsätzlich als Werbungskosten absetzbar. Das bedeutet, dass Du diese Kosten von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen kannst, was sich positiv auf Deine Steuerlast auswirkt. Aber Achtung, es gibt ein paar Spielregeln zu beachten!
Die Entfernungspauschale - Dein Schlüssel zum Steuersparen
Die gute Nachricht zuerst: Du musst nicht jede einzelne Tankquittung aufbewahren. Stattdessen gibt es die sogenannte Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt). Diese Pauschale berücksichtigt die einfache Entfernung zwischen Deiner Wohnung und Deiner Arbeitsstätte. Für jeden Kilometer der einfachen Strecke kannst Du einen bestimmten Betrag geltend machen.
Aktuell (Stand 2024) gelten folgende Sätze:
- 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke
- 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer der einfachen Strecke
Beispiel: Du wohnst 30 Kilometer von Deinem Arbeitsplatz entfernt. Du kannst also für jeden Arbeitstag 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro pro Kilometer für die restlichen 10 Kilometer geltend machen. Das ergibt:
(20 km 0,30 Euro) + (10 km 0,38 Euro) = 6 Euro + 3,80 Euro = 9,80 Euro pro Arbeitstag
Diese 9,80 Euro pro Arbeitstag multiplizierst Du dann mit der Anzahl der Tage, an denen Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist.
Achtung Falle: Die Höchstgrenze und die zumutbare Eigenbelastung
Es gibt jedoch ein paar Punkte, die Du beachten solltest:
- Höchstgrenze: Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Diese Grenze gilt jedoch nicht, wenn Du mit dem eigenen PKW, einem Firmenwagen oder einem Motorrad zur Arbeit fährst. In diesem Fall kannst Du die tatsächlichen Kosten geltend machen (siehe unten).
- Zumutbare Eigenbelastung: Diese betrifft vor allem Studenten mit geringem Einkommen. Werbungskosten können nur dann steuermindernd wirken, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2024) übersteigen. Das bedeutet, dass Du erst Steuern sparst, wenn Deine gesamten Werbungskosten (also Fahrtkosten plus andere berufsbedingte Ausgaben) höher als 1.230 Euro sind.
Beispiel: Du hast im Jahr 2024 Fahrtkosten von 800 Euro. Da diese unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen, wirken sie sich nicht steuermindernd aus. Wenn Du jedoch noch weitere Werbungskosten von beispielsweise 500 Euro hast (z.B. für Fachbücher oder Arbeitsmittel), kommst Du auf insgesamt 1.300 Euro an Werbungskosten. Die Differenz zu den 1.230 Euro (also 70 Euro) mindert dann Dein zu versteuerndes Einkommen.
Mehr als nur die Pauschale: Wenn die tatsächlichen Kosten zählen
In bestimmten Fällen kannst Du auch die tatsächlichen Kosten für Deine Fahrten geltend machen, anstatt die Entfernungspauschale zu nutzen. Das ist vor allem dann interessant, wenn Du mit dem eigenen PKW, einem Firmenwagen oder einem Motorrad zur Arbeit fährst und die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale.
Was zählt zu den tatsächlichen Kosten?
- Benzinkosten: Bewahre alle Tankquittungen sorgfältig auf.
- Kfz-Versicherung: Ein Teil der Versicherungsbeiträge kann abgesetzt werden.
- Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer kann ebenfalls geltend gemacht werden.
- Reparaturkosten: Kosten für Reparaturen, Wartung und Inspektionen können berücksichtigt werden.
- Abschreibung (AfA): Wenn Du Deinen PKW beruflich nutzt, kannst Du ihn über mehrere Jahre abschreiben.
Wichtig: Um die tatsächlichen Kosten geltend zu machen, musst Du ein Fahrtenbuch führen. In diesem Fahrtenbuch dokumentierst Du jede einzelne Fahrt zur Arbeit, inklusive Datum, Uhrzeit, Kilometerstand und Zweck der Fahrt. Das Fahrtenbuch muss lückenlos und detailliert sein, um vom Finanzamt anerkannt zu werden.
Alternative: Die 50%-Regelung
Wenn Du kein Fahrtenbuch führen möchtest, gibt es eine Alternative: Du kannst dem Finanzamt glaubhaft machen, dass Du Deinen PKW zu mindestens 50% beruflich nutzt. In diesem Fall kannst Du die tatsächlichen Kosten schätzen und geltend machen. Allerdings ist es oft schwierig, dem Finanzamt die 50%-Regelung glaubhaft zu machen.
Öffentliche Verkehrsmittel: Ticket für Ticket zum Steuersparen
Auch wenn Du öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kannst Du Deine Fahrtkosten absetzen. In diesem Fall kannst Du die tatsächlichen Kosten für Deine Fahrkarten geltend machen. Bewahre also alle Fahrkarten, Monatskarten oder Semestertickets sorgfältig auf.
Wichtig: Wenn Du eine Monatskarte oder ein Semesterticket hast, solltest Du die Kosten auf die einzelnen Arbeitstage umrechnen.
Beispiel: Du hast eine Monatskarte für 80 Euro und arbeitest 20 Tage im Monat. Dann kannst Du pro Arbeitstag 4 Euro (80 Euro / 20 Tage) geltend machen.
Der Trick mit der doppelten Haushaltsführung
Wenn Du aufgrund Deines Studiums oder Deiner Arbeit als Werkstudent einen zweiten Wohnsitz am Studien- oder Arbeitsort hast, kannst Du unter Umständen die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Was zählt zu den Kosten einer doppelten Haushaltsführung?
- Miete: Die Miete für die Zweitwohnung kann abgesetzt werden.
- Nebenkosten: Nebenkosten wie Strom, Wasser und Heizung können ebenfalls geltend gemacht werden.
- Fahrten zum Hauptwohnsitz: Die Kosten für die Fahrten zwischen Deiner Zweitwohnung und Deinem Hauptwohnsitz können abgesetzt werden (Entfernungspauschale).
- Verpflegungspauschale: Für die ersten drei Monate am Zweitwohnsitz kannst Du eine Verpflegungspauschale geltend machen.
Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung:
- Du musst einen eigenen Hausstand (Wohnung) am Hauptwohnsitz haben.
- Der Hauptwohnsitz muss der Lebensmittelpunkt sein (d.h. Du verbringst dort die meiste Zeit).
- Die Zweitwohnung muss aus beruflichen Gründen notwendig sein.
Werkstudent und Homeoffice? Was geht da?
Auch wenn Du als Werkstudent im Homeoffice arbeitest, kannst Du unter Umständen Kosten absetzen. Allerdings gelten hier andere Regeln als bei den Fahrtkosten.
Was Du im Homeoffice absetzen kannst:
- Arbeitszimmer: Wenn Du ein separates Arbeitszimmer hast, kannst Du die Kosten dafür (Miete, Nebenkosten, etc.) anteilig absetzen. Allerdings muss das Arbeitszimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt werden.
- Arbeitsmittel: Kosten für Arbeitsmittel wie Laptop, Drucker, Büromaterial etc. können abgesetzt werden.
- Energiepauschale: Für die Jahre 2022 und 2023 gab es eine Energiepauschale für Arbeitnehmer im Homeoffice. Ob diese Pauschale auch für zukünftige Jahre gilt, ist noch unklar.
Wichtig: Die Regeln für das Homeoffice sind komplex. Es empfiehlt sich, sich hierzu von einem Steuerberater beraten zu lassen.
So machst Du es richtig: Die Steuererklärung Schritt für Schritt
Die Fahrtkosten und andere Werbungskosten trägst Du in Deiner Steuererklärung in der Anlage N ein. Diese Anlage ist für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vorgesehen.
So geht's:
- Anlage N öffnen: In Deiner Steuersoftware oder in den Formularen des Finanzamtes öffnest Du die Anlage N.
- Angaben zum Arbeitsverhältnis: Hier trägst Du Deine persönlichen Daten und die Daten Deines Arbeitgebers ein.
- Werbungskosten: In diesem Abschnitt trägst Du Deine Werbungskosten ein, also auch Deine Fahrtkosten.
- Fahrtkosten eintragen: Gib die einfache Entfernung zwischen Deiner Wohnung und Deiner Arbeitsstätte an, sowie die Anzahl der Tage, an denen Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Die Steuersoftware berechnet dann automatisch die Entfernungspauschale. Wenn Du die tatsächlichen Kosten geltend machen möchtest, musst Du diese manuell eintragen und gegebenenfalls ein Fahrtenbuch beilegen.
- Belege aufbewahren: Bewahre alle Belege für Deine Fahrtkosten und andere Werbungskosten sorgfältig auf. Das Finanzamt kann diese im Rahmen der Steuererklärung anfordern.
Tipp: Nutze eine Steuersoftware. Diese führt Dich Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und hilft Dir dabei, keine wichtigen Angaben zu vergessen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kann ich meine Fahrtkosten auch absetzen, wenn ich nur geringfügig beschäftigt bin? Ja, auch bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) kannst Du Fahrtkosten absetzen.
- Was passiert, wenn ich umziehe? Bei einem Umzug ändert sich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Du musst die neue Entfernung in Deiner Steuererklärung angeben.
- Kann ich auch die Kosten für ein Jobticket absetzen? Ja, die Kosten für ein Jobticket kannst Du als Werbungskosten absetzen.
- Muss ich dem Finanzamt meine Arbeitszeiten nachweisen? Nein, Du musst dem Finanzamt in der Regel nicht Deine Arbeitszeiten nachweisen. Es reicht, wenn Du die Anzahl der Tage angibst, an denen Du zur Arbeit gefahren bist.
- Was passiert, wenn ich krank bin oder Urlaub habe? Für Tage, an denen Du krank bist oder Urlaub hast, kannst Du keine Fahrtkosten geltend machen.
Fazit
Als Werkstudent hast Du gute Chancen, Deine Fahrtkosten von der Steuer abzusetzen und so Deine Steuerlast zu reduzieren. Nutze die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten, um Steuern zu sparen! Bewahre alle Belege sorgfältig auf und nutze eine Steuersoftware, um Deine Steuererklärung einfach und effizient zu erstellen.