Studieren ist teuer genug. Da ist es doch beruhigend zu wissen, dass du als Student die Möglichkeit hast, deine Steuerlast zu senken und dir einen Teil deiner Ausgaben vom Staat zurückzuholen. Ein wichtiger Baustein dabei sind die Entfernungspauschale und die Reisekosten. Klingt kompliziert? Keine Sorge, wir erklären dir hier alles, was du wissen musst, um deine Steuern als Student optimal zu nutzen!
Warum du als Student Steuern sparen kannst - und solltest!
Viele Studenten gehen davon aus, dass sie keine Steuern zahlen und sich daher nicht mit dem Thema beschäftigen müssen. Das stimmt so aber nicht ganz. Auch wenn du vielleicht "nur" BAföG beziehst oder einen Minijob hast, kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Warum? Weil du möglicherweise Verluste aus deinem Studium geltend machen kannst.
Stell dir vor, dein Studium ist wie eine Investition in deine Zukunft. Die Kosten, die du dafür aufwendest - Studiengebühren, Bücher, Laptop, eben auch Fahrtkosten - kannst du unter Umständen als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Das bedeutet, dass du diese Ausgaben mit deinen späteren Einkünften verrechnen kannst und somit weniger Steuern zahlst, wenn du dann im Berufsleben stehst.
Pendeln lohnt sich: Die Entfernungspauschale für Studenten erklärt
Die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt) ist ein fester Betrag, den du für jeden Kilometer, den du zwischen deiner Wohnung und deiner Universität oder Hochschule zurücklegst, von der Steuer absetzen kannst. Dabei wird nur die einfache Strecke berücksichtigt, also der Hinweg.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale?
Aktuell (Stand 2024) beträgt die Entfernungspauschale:
- 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke.
- 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer der einfachen Strecke.
Wichtig: Die Entfernungspauschale gilt für die kürzeste Straßenverbindung. Wenn du einen längeren Weg fährst, weil du beispielsweise eine schönere Strecke bevorzugst, kannst du trotzdem nur die kürzeste Strecke ansetzen.
Ein Beispiel zur Veranschaulichung:
Nehmen wir an, du wohnst 30 Kilometer von deiner Uni entfernt. Dann kannst du folgende Kosten geltend machen:
- 20 km x 0,30 Euro = 6,00 Euro
- 10 km x 0,38 Euro = 3,80 Euro
- Gesamt: 9,80 Euro pro Tag
Wenn du an 5 Tagen in der Woche zur Uni fährst, kommst du auf eine jährliche Summe von:
- 9,80 Euro x 5 Tage x ca. 36 Wochen (Vorlesungszeit) = 1.764 Euro
Diese 1.764 Euro kannst du als Werbungskosten in deiner Steuererklärung angeben und somit deine Steuerlast mindern.
Nicht nur die Uni: Wann du Reisekosten geltend machen kannst
Neben der Entfernungspauschale gibt es noch die Möglichkeit, Reisekosten abzusetzen. Reisekosten fallen an, wenn du nicht regelmäßig zur Uni pendelst, sondern beispielsweise zu einer Exkursion, einem Praktikum oder einer Fortbildung reist, die im Zusammenhang mit deinem Studium steht.
Was kann ich als Reisekosten absetzen?
- Fahrtkosten: Hier kannst du entweder die tatsächlichen Kosten (z.B. für ein Bahnticket) ansetzen oder eine Kilometerpauschale, wenn du mit dem eigenen Auto fährst. Die Kilometerpauschale beträgt in der Regel 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer.
- Übernachtungskosten: Wenn du aufgrund der Reise übernachten musst, kannst du die tatsächlichen Kosten für das Hotel oder die Unterkunft absetzen.
- Verpflegungspauschalen: Für Verpflegung während der Reise kannst du Pauschalen ansetzen, die sich nach der Dauer der Reise richten. Die aktuellen Pauschalen findest du auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen.
- Nebenkosten: Hierzu zählen beispielsweise Parkgebühren, Mautgebühren oder Eintrittsgelder, die im Zusammenhang mit der Reise stehen.
Wichtig: Du musst alle Ausgaben, die du als Reisekosten geltend machen möchtest, mit Belegen nachweisen können. Sammle also alle Tickets, Rechnungen und Quittungen!
So machst du deine Fahrtkosten und Reisekosten in der Steuererklärung geltend
Die gute Nachricht: Das Geltendmachen von Fahrtkosten und Reisekosten in der Steuererklärung ist gar nicht so kompliziert, wie es vielleicht klingt. Hier eine kurze Anleitung:
- Formular auswählen: In deiner Steuererklärung musst du das Formular "Anlage N" ausfüllen. Hier trägst du deine Werbungskosten ein, zu denen auch die Fahrtkosten und Reisekosten gehören.
- Fahrtkosten angeben: Unter dem Punkt "Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" (oder einem ähnlichen Titel) trägst du die Anzahl der Tage, die du zur Uni gefahren bist, die einfache Entfernung und die Art des Verkehrsmittels ein. Das Finanzamt berechnet dann automatisch die Entfernungspauschale.
- Reisekosten angeben: Unter dem Punkt "Sonstige Werbungskosten" kannst du deine Reisekosten angeben. Gib hier die Art der Reise (z.B. Exkursion), den Zweck, die Dauer und die entstandenen Kosten an.
- Belege beifügen: Füge deiner Steuererklärung alle Belege für deine Fahrtkosten und Reisekosten bei. Am besten sortierst du die Belege chronologisch und machst eine Liste, damit das Finanzamt einen guten Überblick hat.
Tipp: Nutze eine Steuersoftware! Es gibt viele Steuersoftware-Programme, die dich bei der Erstellung deiner Steuererklärung unterstützen und dir helfen, alle relevanten Angaben korrekt einzutragen. Viele Programme bieten auch eine automatische Berechnung der Entfernungspauschale und der Reisekosten.
Fallstricke vermeiden: Worauf du achten solltest
Auch wenn das Absetzen von Fahrtkosten und Reisekosten grundsätzlich einfach ist, gibt es ein paar Fallstricke, die du vermeiden solltest:
- Nachweise aufbewahren: Ohne Belege geht nichts! Bewahre alle Tickets, Rechnungen und Quittungen sorgfältig auf.
- Kürzeste Strecke angeben: Gib immer die kürzeste Straßenverbindung zwischen deiner Wohnung und der Uni an.
- Realistische Angaben machen: Übertreibe es nicht mit der Anzahl der Tage, die du zur Uni gefahren bist. Das Finanzamt kann deine Angaben überprüfen.
- Fristen beachten: Die Steuererklärung muss in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein. Wenn du einen Steuerberater hast, hast du in der Regel länger Zeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Entfernungspauschale auch geltend machen, wenn ich mit dem Fahrrad zur Uni fahre? Ja, die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Du musst lediglich die kürzeste Straßenverbindung angeben.
Was ist, wenn ich sowohl einen Minijob als auch BAföG beziehe? Auch dann kannst du eine Steuererklärung abgeben und versuchen, Verluste aus deinem Studium geltend zu machen. Es lohnt sich, es auszuprobieren!
Muss ich die Belege für meine Fahrtkosten und Reisekosten direkt mit der Steuererklärung einreichen? In der Regel musst du die Belege nicht direkt einreichen, sondern nur auf Nachfrage des Finanzamtes vorlegen. Es ist aber ratsam, sie von Anfang an griffbereit zu haben.
Kann ich auch Studiengebühren absetzen? Ja, Studiengebühren können als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden, je nachdem, ob es sich um eine Erstausbildung oder eine Zweitausbildung handelt. Informiere dich hierzu am besten beim Finanzamt oder einem Steuerberater.
Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben? Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner späteren beruflichen Tätigkeit stehen (z.B. Fahrtkosten, Fachbücher). Sonderausgaben sind private Ausgaben, die vom Staat gefördert werden (z.B. Spenden, Versicherungsbeiträge).
Fazit: Steuern sparen ist auch für Studenten drin!
Die Entfernungspauschale und die Reisekosten sind wichtige Instrumente, um deine Steuerlast als Student zu senken. Nutze diese Möglichkeiten und hole dir einen Teil deiner Ausgaben vom Staat zurück! Informiere dich gründlich und lass dich im Zweifelsfall von einem Steuerberater beraten.